Pflicht sind 7 Arbeitsstunden für das Gartenjahr 2012 Für die Teilnahme bei der Jahreshauptversammlung
am 27.01.2012 werden 2 Arbeitsstunden
angerechnet. Bei nicht erscheinen können diese in diesem Jahr noch nachgeholt werden. Eine
Aufteilung auf mehrere Personen (oder Stunden) ist aus organisatorischen
Gründen nicht möglich!
Mehr geleistete Arbeitsstunden werden nur bei Aufforderung
durch den Vorstand erstattet.